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   OVG Hamburg, 23.08.2002 - 1 Bf 301/00   

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https://dejure.org/2002,21472
OVG Hamburg, 23.08.2002 - 1 Bf 301/00 (https://dejure.org/2002,21472)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 23.08.2002 - 1 Bf 301/00 (https://dejure.org/2002,21472)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 23. August 2002 - 1 Bf 301/00 (https://dejure.org/2002,21472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Identität eines Staatsangehörigen der Elfenbeinküste; Polizeiliches Einschreiten zur Abwehr einer bevorstehenden Gefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 276
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Freiburg, 04.04.2019 - 10 K 3092/18

    Polizeiliche Identitätsfeststellung einer Personen; mangelnde

    aa) Die Durchsuchung der Person des Klägers sowie seiner mitgeführten Sachen war nicht von (§ 30 Nr. 1 i.V.m.) § 29 Abs. 1 Nr. 3 PolG gedeckt, da die Straßenbahnhaltestelle "Stadttheater" im Zeitpunkt der streitgegenständlichen Durchsuchung kein "gefährlicher Ort" war und der diesen Ort lediglich passierende Kläger sich dort auch nicht "aufgehalten" hat (vgl. dazu BeckOK Polizeirecht Baden-Württemberg, 13. Ed. 2018, § 29 Rn. 26; Hamburgisches OVG, Urteil vom 23.08.2002 - 1 Bf 301/00 -, NVwZ-RR 2003, 276).
  • OVG Hamburg, 19.01.2022 - 4 Bf 10/21

    Identitätsfeststellung eines Anwohners an einem "gefährlichen Ort" auf St. Pauli

    Wie bereits ausgeführt, ist es aufgrund des präventiven, auf die Strafverfolgungsvorsorge gerichteten Normzwecks ausreichend, wenn nachprüfbare Tatsachen dafür vorliegen, dass entsprechende Straftaten in der Vergangenheit begangen worden sind und weiterhin begangen werden (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 23.8.2002, 1 Bf 301/00, NVwZ-RR 2003, 276, 277).

    Für die Feststellung eines "gefährlichen Ortes der Betäubungsmittelkriminalität" im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 2a) PolDVG a. F. ist das Vorliegen von objektiv und subjektiv tatbestandsmäßigen, rechtswidrigen, schuldhaften und strafgerichtlich rechtskräftig festgestellten Betäubungsmittelstraftaten nicht erforderlich (OVG Hamburg, Urt. v. 23.8.2002, 1 Bf 301/00, NVwZ-RR 2003, 276, 277).

  • OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19

    Zulassung der Berufung; legendierte Polizeikontrolle; Rechtsweg;

    Auch wenn eine Identitätsfeststellung an sich keinen gewichtigen Grundrechtseingriff darstellt (SächsOVG, Urt. v. 19. Dezember 2019 a. a. O. Rn. 24), hat das Verwaltungsgericht den Sachverhalt dahingehend gewürdigt, dass angesichts der Gesamtumstände, wie der großen Anzahl von Polizeibeamten, der daraus resultierenden Wirkung nach außen sowie der darauffolgenden Maßnahmen, wie der Durchsuchung (vgl. auch: SächsOVG, Urt. v. 19. Dezember 2019 a. a. O. Rn. 25), von einem gewichtigen Eingriff auszugehen sei (für die Identitätsfeststellung bejaht auch in: OVG Hamburg, Urt. v. 23. August 2002 - 1 Bf 301/00 -, NVwZ-RR 2003, 276 f.).
  • OVG Sachsen, 19.12.2019 - 3 A 851/18

    Identitätsfeststellung; Durchsuchung; gefährlicher Ort;

    Daher fällt auch ein zielgerichtetes Passieren eines gefährlichen Ortes ohne Anzeichen eines verzögerten Ganges, das direkte Gehen von einem Punkt zum anderen (a. A. OVG Hamburg, Urt. v. 23. August 2002 - 1 Bf 301/00 -, juris Orientierungssatz; VG Freiburg, Urt. v. 4. April 2019 - 10 K 3092/18 -, juris Rn. 57), da gerade ein schnelles Gehen oder gar Rennen im Einzelfall als Fluchtverhalten aufgefasst und als Anlass für eine polizeiliche Überprüfung genommen werden kann.
  • VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 439/03

    Feststellungsklage; verdeckte Ermittlung; Rehabilitation; informationelle

    Weil die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage allein sachgerecht und dem jeweiligen Rechtsschutzinteresse Rechnung tragend durch Feststellungsurteil geklärt werden kann, muss sich der Kläger schließlich auch nicht i.S.d. § 43 Abs. 2 VwGO auf eine Gestaltungs- oder Leistungsklage verweisen lassen (vgl. zum Vorstehenden ausführlich auch die Revisionsentscheidung im "Tübinger Fall": BVerwG Urt. v. 29.4.1997 - 1 C 2.95 - BayVBl 1997, 761; zum Rehabilitationsinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, vgl. ferner: BVerfG, Beschl. v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - DVBl. 2004, 822 [Versammlungsverbot]; Beschl. v. 30.4.1997 2 BvR 817/90 - NJW 1997, 2163 [strafrichterliche Wohnungsdurchsuchungsanordnung]; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.5.2002 - 1 S 10/02 - VBlBW 2002, 426 [vollstreckungsrechtliche Wohnungsdurchsuchungsanordnung]; OVG Hamburg, Urt. v. 23.8.2002 - 1 Bf 301/00 - NVwZ-RR 2003, 276 [Identitätsfeststellung eines Straßenpassanten], in diesem Sinne schließlich auch für ein Rehabilitationsinteresse allein wegen des Grundrechtseingriffs: Bader, Aktuelles Verwaltungsprozessrecht, JuS 2005, 126/127).
  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 10 BV 06.3419

    Hinreichende Beachtung der familiären und privaten Bindungen des Klägers im

    Ein genehmigungsfreier Aufenthalt eines hier geborenen Kindes steht zumindest dann, wenn die Behörde diesen nicht beschränkt, der Genehmigung zum Familiennachzug gleich (vgl. BVerwG vom 15.7.1997 InfAuslR 1998, 4; BayVGH vom 15.11.2001 InfAuslR 2002, 494).
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